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FAMILIENRECHT / Erstes Grundsatzurteil des BGH zum neuen Unterhaltsrecht

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Alexander Engelhardt Mitarbeiter GJI Erstes Grundsatzurteil des BGH zum neuen Unterhaltsrecht Aus aktuellem Anlass zitieren wir aus der Pressemitteilung Nr. 139/08 vom 17.07.2008 des Bundesgerichtshofs - "Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts": "Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) durch das Unterhalts-rechtsänderungsgesetz einander weitgehend angeglichen worden sind, hat die Entscheidung auch erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts."